1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfs
Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht die gesetzliche Krankenversicherung als Garant für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patient*innen an. Um die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft zu erhalten und die Versorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln, bedarf es weiterer Reformen. Der Entwurf zielt mit seinen vielfältigen Maßnahmen unter anderem darauf ab,
- Qualität und Transparenz in der Versorgung zu steigern,
 - Leistungsansprüche und -angebote zu erweitern,
 - Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zu reformieren,
 - Hospiz- und Palliativversorgung zu fördern sowie die ambulanteKinderhospizarbeit zu stärken,
 - Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften anzuerkennen,
 - Einrichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende voranzubringen,
 - Regelungen zum Medizinischen Dienst (MD) weiterzuentwickeln sowie
 - ambulanten Notfallstrukturen auszubauen.
 
Die Regelungen sollen weitestgehend noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
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