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Bürgergeld soll Hartz IV ablösen

Ministerium stellt erste Pläne vor. SoVD fordert grundlegende Änderungen bei der Mindestsicherung.

Menschengruppe von hinten aufgenommen bei sommerlichem Wetter.
Etwa 7 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Grundsicherung. Im nächsten Jahr wird sich im Zuge der Einführung des Bürgergelds manches ändern. Foto: Pavlo Vakhrushev / Adobe Stock

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Grundsicherung Hartz IV durch ein Bürgergeld abzulösen. Am Mittwoch stellte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) das Konzept vor. Ein Gesetzesentwurf für die Reform ist für den Sommer angekündigt, schon 2023 soll das Bürgergeld eingeführt werden.

Höheres Schonvermögen und weniger Angst vor Wohnungsverlust

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass künftig in den ersten beiden Jahren des Bezugs der Grundsicherung das Bürgergeld ohne Anrechnung des Vermögens gewährt werden soll. Zudem soll in dieser Zeit auch die Wohnung als angemessen anerkannt werden.

Weiterhin ist geplant, den Vermittlungsvorrang im SGB II abzuschaffen. Die Pflicht, quasi jeden angebotenen Job annehmen zu müssen, wird damit gelockert. Stattdessen erfolgt eine Aufwertung der Aus- und Weiterbildung, für die  nun auch finanzielle Anreize in Form eines Weiterbildungsgeldes von monatlich 150 Euro geplant sind.

SoVD: Regelsatz muss deutlich steigen

In seiner Stellungnahme zum Koalitionsvertrag (ab Seite 20) begrüßt der SoVD diese beiden Punkte ausdrücklich.

Ein entscheidendes Kriterium für das Gelingen der Reform ist nach Einschätzung des Verbandes die neue Höhe der Regelsätze. Diese sind auf ein menschenwürdiges soziokulturelles Existenzminimum anzuheben.

Ursula Engelen-Kefer fordert Erhöhung um 100 Euro 

In einem Interview mit der Mediengruppe Bayern hält SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen,-Kefer fest: „Erforderlich sind vor allem dauerhafte Verbesserungen bei den Hartz-IV-Regelsätzen und bei den Methoden zu deren Berechnung. Daher müssen die Regelsätze umgehend um 100 Euro pro Monat erhöht werden mit dem Ziel, nach einer Neuberechnung dauerhaft noch höhere Regelsätze möglich zu machen.“

Die bisher im Raum stehenden 40 bis 50 Euro zusätzlich pro Monat seien dabei keinesfalls ausreichend, um das Existenzminimum zu sichern, wie es vom Bundesverfassungsgericht gefordert wird.