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Isolationszeit für Corona-Infizierte auf fünf Tage verkürzt

Die Pflicht zur Isolation bei einer Corona-Infektion bleibt bestehen. Nach fünf Tagen ist das „Freitesten“ möglich.

Frau mit ihrer Katze schaut aus dem Fenster.
Um andere nicht anzustecken, bleibt die Isolation vorgeschrieben. Der Kontakt zum Haustier ist aber weiter erlaubt. Foto: maryviolet / Adobe Stock

Das Robert Koch Institut (RKI) hat neue Empfehlungen zu Isolation und Quarantäne von Corona-Infizierten und deren Kontaktpersonen veröffentlicht. Danach ist für nachweislich positiv Getestete eine mindestens fünftägige Isolationszeit verpflichtend. Danach besteht die dringende Empfehlung zur weiteren (Selbst-) Testung bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses. Erst dann sollte die Isolation beendet werden.

Verpflichtender Test für Beschäftigte im Gesundheitssektor

Für Kontaktpersonen gibt es keine verpflichtende Isolation mehr. Auch für diese Gruppe spricht das RKI aber die dringende Empfehlung aus, selbstständig den Kontakt – vor allem zu Risikogruppen – zu reduzieren und täglich Test durchzuführen.

Für Be­schäf­tigte in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­wesens sowie Alten­ und Pflege­ein­rich­tun­gen sowie ambu­lanten Pflege­diensten und Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hilfe gelten etwas schärfere Regeln. Diese können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren und einen frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können.

Tägliche Tests für Kontaktpersonen

Selbsttests sind dafür nicht zulässig. Kontaktpersonen, die im Pflege- oder Gesundheitsbereich arbeiten, müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstantritt testen lassen.

Für die konkrete Ausgestaltung der Corona-Regeln sind die Bundesländer zuständig. Nach aktuellem Stand setzen alle Länder die neue 5-Tage-Regel um.