Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kündigten am Wochenende an, die Reformvorhaben zum Bürgergeld in den kommenden zwei Wochen vorstellen zu wollen. Die Senkung der vermeintlich hohen Kosten in der Grundsicherung war ein zentrales Wahlversprechen der Union.
Konkrete Zahlen, wie viel Geld sich tatsächlich einsparen ließe, stehen jedoch weiterhin aus. In der Sendung „Caren Miosga“ erklärte Merz am Sonntagabend außerdem, dass der Name „Bürgergeld“ verschwinden werde.
Umzug in günstigere Wohnung oft kaum machbar
Noch ist unklar, wo genau die Kürzungen ansetzen sollen. Da die Regelsätze verfassungsrechtlichen Vorgaben folgen und kaum reduziert werden können, rücken derzeit vor allem die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Karenzzeit beim Schonvermögen in den Fokus.
Sollte die einjährige Schonzeit, in der Bürgergeldbeziehende ihre Wohnung bei voller Kostenübernahme behalten dürfen, wegfallen, warnt der SoVD vor gravierenden Folgen. Angesichts des Wohnungsmangels – insbesondere bei günstigen Mietwohnungen – sei ein Umzug für viele Betroffene keine realistische Option, so die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Sie führt weiter aus: „Das Jobcenter übernimmt dann über kurz oder lang nur noch einen Teil der Miete – für den anderen Teil müssen die Leistungsbeziehenden selbst aufkommen. Das bedeutet de facto eine Kürzung ihres Regelsatzes. Denn der Regelbedarf ist nicht für Mietzahlungen vorgesehen.“
SoVD: Altersvorsorge nicht auf Vermögen anrechnen
Auch beim Schonvermögen sind Verschärfungen im Gespräch. In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeldbezugs erfolgt derzeit eine Vermögensprüfung erst ab 40.000 Euro. Nach einem Jahr gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro, darüber liegendes Vermögen wird angerechnet.
Der SoVD kritisiert entsprechende Überlegungen scharf. Gerade ältere Beschäftigte, die nach einer Phase der Arbeitslosigkeit in den Bürgergeldbezug geraten, würden so um ihre Ersparnisse gebracht. Damit verlören sie die Möglichkeit, ihre gesetzliche Rente aufzubessern, und wären womöglich dauerhaft auf Grundsicherung angewiesen. Michaela Engelmeier betont:
„Als SoVD hatten wir daher die Einführung der Karenzzeit für Vermögen beim Bürgergeld ausdrücklich begrüßt. Dass sie nun gekippt werden soll, verlagert das Problem der Armut für die Betroffenen nur in die Zukunft. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Altersvorsorgeleistungen im Bürgergeld weiterhin geschützt bleiben und nicht zum Vermögen zählen.“
Der SoVD wird die weiteren Entwicklungen rund um den Sozialstaat eng begleiten und zu den Reformvorschlägen Stellung beziehen.